Praxis & Apotheke

Gesundheits-Checks für Apotheken: Point-of-Care mit Kapillarblut

Ablauf, rechtlicher Rahmen und Wirtschaftlichkeit von Lipid-, HbA1c- und Glukose-Messungen als Dienstleistung der Apotheke.

Oktober 2026

Apotheken dürfen einfache Gesundheitstests als apothekenübliche Dienstleistung anbieten (§ 1a Abs. 11 ApBetrO). Grundlage für Blutuntersuchungen ist die Leitlinie der Bundesapothekerkammer: Die Apotheke ermittelt die Messwerte und gibt sie bekannt, Diagnose und Therapie bleiben ärztliche Aufgaben. Mit EXDIA PT10 misst das Apothekenteam Lipide, Glukose und HbA1c aus Kapillarblut der Fingerbeere in 6 bis 10 Minuten. Den Preis für den Check legt die Apotheke selbst fest.

Welcher Rechtsrahmen gilt für Blutuntersuchungen in der Apotheke?

Die Apothekenbetriebsordnung zählt die Durchführung einfacher Gesundheitstests zu den apothekenüblichen Dienstleistungen (§ 1a Abs. 11 ApBetrO) [1]. Die Leitlinie der Bundesapothekerkammer zu Blutuntersuchungen beschreibt die Anforderungen im Detail: Die Leistung beschränkt sich auf die Ermittlung und Bekanntgabe der Messwerte, Diagnose und Therapie sind Aufgaben des Arztes [2].

Die Untersuchungen gehören ins Qualitätsmanagementsystem der Apotheke (§ 2a ApBetrO) [2]. Die Vorgaben der RiliBÄK sind zu beachten [3].

Wie läuft ein Gesundheits-Check mit Kapillarblut ab?

Der Ablauf folgt der BAK-Leitlinie: Am Messplatz liegen SOP, Hygieneplan, Betriebsanweisung und Qualitätskontrollkarte bereit; vor der Messung prüft das Team die Freigabe des Geräts. Dann Hände waschen und desinfizieren, Einmalhandschuhe anziehen, Einstichstelle desinfizieren und mit einer Einmalstechhilfe seitlich in die Fingerbeere stechen. Nach der Messung folgen Plausibilitätsprüfung, Dokumentation und die Mitteilung der Messwerte mit dem Hinweis, dass Diagnose und Therapie ärztliche Aufgaben sind [2].

Mit EXDIA PT10 gibt das Team die Probe auf das Testpanel; den Rest erledigt das Gerät in einem Arbeitsschritt. Je nach Panel liegen nach 6 bis 10 Minuten bis zu 9 Werte vor, auf Wunsch als Ausdruck für die Kundin oder den Kunden [4].

Was muss die Apotheke beim Arbeitsschutz beachten?

Tätigkeiten mit Blut sind Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die BAK-Leitlinie verweist auf die Biostoffverordnung und die TRBA 250: Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung des Personals, Einmalhandschuhe, Einmalstechhilfen als sichere Arbeitsgeräte und Entsorgungsbehälter für spitze Gegenstände [2][5].

Wann rechnet sich ein Point-of-Care-Angebot für Apotheken?

Gesundheits-Checks sind Selbstzahlerleistungen; die GOÄ gilt für Apotheken nicht, den Preis legt die Apotheke selbst fest. Rechnen Sie pro Check: Preis minus Kosten des Panels minus Personalzeit für Beratung, Messung und Dokumentation – mit Ihrem eigenen Preis zum Beispiel im Wirtschaftlichkeitsrechner. Hinzu kommt die Bindung von Kundinnen und Kunden, die regelmäßig wiederkommen.

Die Nachfrage ist da: Viele Menschen fragen in der Apotheke gezielt nach Cholesterin- oder Blutzuckermessungen. Mehr zum Angebot: Point-of-Care für Apotheken.

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Kompakt (140 × 206 mm, 2 kg), ohne Zentrifuge, mit elektronischer Qualitätskontrolle bei jedem Test (zusätzlich messtechnische Qualitätskontrolle nach RiliBÄK) – gemacht für den Beratungsplatz in der Apotheke.

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Häufige Fragen

Darf eine Apotheke Blutwerte messen?
Ja. Einfache Gesundheitstests gehören nach § 1a Abs. 11 ApBetrO zu den apothekenüblichen Dienstleistungen. Die Apotheke ermittelt und nennt die Messwerte; Diagnose und Therapie bleiben ärztliche Aufgaben.
Welche Werte misst EXDIA PT10 aus Kapillarblut?
Unter anderem Gesamtcholesterin, HDL, LDL, Triglyceride, Glukose und HbA1c – insgesamt 18 Parameter in 5 Panels.
Braucht die Apotheke eine Zentrifuge?
Nein. EXDIA PT10 misst direkt aus Vollblut, auch aus der Fingerbeere.
Welche Qualitätskontrolle ist nötig?
EXDIA PT10 führt bei jedem Test eine elektronische Qualitätskontrolle (eQC) durch. Zusätzlich ist eine messtechnische Qualitätskontrolle nach RiliBÄK erforderlich.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz.: Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO), § 1a Abs. 11 (apothekenübliche Dienstleistungen) und § 2a (Qualitätsmanagementsystem).. gesetze-im-internet.de, aktuelle Fassung
  2. Bundesapothekerkammer.: Leitlinie zur Qualitätssicherung: Physiologisch-chemische Untersuchungen – Durchführung der Blutuntersuchungen (Stand der Revision 14.05.2024).. abda.de, 2024
  3. Bundesärztekammer.: Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Rili-BÄK), Beschluss vom 14.04.2023.. Deutsches Ärzteblatt, 30. Mai 2023, 2023
  4. Precision Biosensor Inc.: EXDIA PT10: Testmenü (18 Parameter in 5 Panels), Probenmaterial, Messzeiten und Gerätefunktionen.. Herstellerangaben, 2026
  5. Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS).: TRBA 250: Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege.. baua.de, aktuelle Fassung